Häufige Fragen

Einige, sehr häufig gestellte Fragen, möchten wir an dieser Stelle auflisten. Sollten Sie darüber hinaus gehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist Logopädie? Für wen eignet sich eine logopädische Therapie?

Die Logopädie umfasst die Diagnostik, Therapie und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Zudem beinhaltet sie eine ausführliche Beratung und Betreuung der Patienten und ihren Angehörigen.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Diese Frage wird Ihnen ausführlich unter dem Menüpunkt „Rezept“ erklärt.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Einen Termin können Sie bei uns ganz einfach über Telefon 089/86379455, per E-Mail oder Rückrufservice (siehe Menüpunkt „Kontakt“) vereinbaren.

Wie oft findet die Therapie statt?

Die vom Arzt ausgehändigte Heilmittelverordnung umfasst meist 10 Therapieeinheiten. Die Therapiefrequenz beträgt in der Regel 1-2 Therapiestunden / Woche und findet als Einzeltherapie, in Ausnahmefällen als Gruppentherapie statt. Je nach Störungsbild werden pro Therapieeinheit 45, seltener auch 30 oder 60 Minuten verordnet. Nach Ablauf der Verordnung erstellt der Logopäde / die Logopädin einen Therapiebericht, der den Therapieverlauf, sowie mögliche Gründe für eine Fortsetzung oder das Ende der Therapie beinhaltet. Über den weiteren Verlauf entscheidet daraufhin der Arzt.

Wo findet die Therapie statt?

Praxis:

in unseren schönen, modernen Praxisräumen in Obermenzing und Nymphenburg (siehe Menüpunkt „Standorte“).

Hausbesuche:

wird ein Hausbesuch vom Arzt verordnet, sind wir auch gerne mobil für Sie tätig.

Kindergärten:

Therapien im Kindergarten sind bei gesetzlich versicherten Kindern nicht erlaubt, außer es handelt sich um Integrationskinder oder eine Therapie im Rahmen der Frühförderung. Ebenso kann die Therapie im Kindergarten bei privat versicherten Kindern erfolgen.
Als Kooperationspraxis der Frühförderstelle München-West (IFSM, Leitung: Herr Stefan Krämer) dürfen wir Ihre Kinder sowohl im Kindergarten, als auch bei Ihnen zu Hause logopädisch betreuen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Logopädie wird sowohl von den gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen als Heilmittel anerkannt. Wurde eine logopädische Therapie von einem Arzt verordnet, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese. Im Kindes- und Jugendalter werden die Kosten zu 100% von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Erwachsene müssen eine Zuzahlung (siehe Menüpunk „Rezept“) leisten, sofern die Krankenkasse keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht erteilt hat.

Bei privaten Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung, die Beträge werden von der jeweiligen logopädischen Praxis, unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse, festgesetzt. (siehe Menüpunk „Rezept“)